Allgemeine Geschäftsbedingungen

CBHL – Online Marketing Lübeck
An der Untertrave 63,
23552 Lübeck

Stand: 30.03.2019

§1 Geltung der Bedingungen

1. Christoph Becker: CBHL Online Marketing Lübeck, An der Untertrave 63, 23552 Lübeck (im folgenden CBHL genannt) erbringt ihre Dienste oder Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens bei der erstmaligen Nutzung der CBHL-Dienste oder Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn CBHL diese schriftlich bestätigt.

3. Die Mitarbeiter von CBHL sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, hinausgehen.

4. CBHL ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag über die Nutzung von CBHL – Diensten oder Dienstleistungen kommt mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, der schriftlichen Freigabe von CBHLs Angeboten durch den Kunden zustande.

2. Soweit CBHL sich zur Erbringung der angebotenen Dienste oder Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von CBHL kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste oder Dienstleistungen begründbares Vertragsverhältnis.

§3 Kündigung

1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende kündbar.

2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf mit einer Frist von zwei Wochen der Mindestmietzeit kündbar.

3. Hat der Kunde bei Verträgen gemäß §3 (1) bereits für Monate gezahlt, die der Kunde durch Kündigung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, so werden dem Kunden alle Beträge für die verbleibenden vollen Monate innerhalb von 10 Tagen auf seinem Konto gutgeschrieben.

4. Hat der Kunde bei Verträgen gemäß §3 (2) bereits für Monate gezahlt, die der Kunde durch Kündigung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, so werden dem Kunden keine Beträge gutgeschrieben. Das Recht, die Leistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen, behält der Kunde.

§4 Leistungsumfang eigene Domain

1. CBHL ermöglicht dem Kunden die Präsenz und Präsentation von eigenen Informationen im Internet.

2. Der Kunde erhält eine Internetadresse der Form http://www.kundenname.de/.com/.net./org (oder Endungen anderer NICs)

3. Der gesamte Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von CBHL, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag der beiden Parteien. Die Leistungsbeschreibung ist Teil des Vertrages. Sie kann ferner bei CBHL kostenlos auf elektronischem Wege (E-Mail) angefordert werden.

4. CBHL behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. CBHL ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern, in diesem Fall gilt §4 Abs.3 entsprechend.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die CBHL – Dienste oder Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:

a. die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde, CBHL die entstandenen Kosten zu erstatten.
b. dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.

c. die Zugriffsmöglichkeit auf die CBHL – Dienste oder Dienstleistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

d. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.

e. CBHL erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung).

f. CBHL innerhalb eines Monats

i. jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden.

ii. bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften. Erbengemein-schaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerli-chen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen.

iii. jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der CBHL geführt wird.

anzuzeigen.

2. Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, ist CBHL sofort oder nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann CBHL im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigt CBHL nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§6 Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der CBHL Dienste oder Dienstleistungen durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste oder Dienstleistungen einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
3. Insbesondere der Weiterverkauf, Vermietung, Verleihe, Lizenzierung o.ä. von Domains oder anderen Dienstleistungen, die hiermit im Zusammenhang stehen und auch im Angebot der Firma CBHL steht, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung strengstens untersagt.

§7 Zahlungsbedingungen

1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte vierteljährlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

2. Sonstige Entgelte für zusätzlich vom Kunden gewünschte Dienstleistungen, sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. In Falle der Rechnungsstellung erhebt CBHL eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR.

4. Rechnungen, die der Begleichung von Providerdiensten (Domains oder Sub-domains) zum Inhalt haben, können aus Kostengründen ausschließlich per Lastschrift beglichen werden.

5. Wird nach Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung vom Kunden eine korrekte Lastschrift zurückgewiesen, werden dem Kunden die entstehenden Bankspesen in Rechnung gestellt.

6. Werden in Verträgen abweichende Zahlungsvereinbarungen getroffen, haben diese Vorrang.

§8 Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die CBHL die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von CBHL oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von CBHL autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat CBHL auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen CBHL, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

2. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die CBHL Infrastruktur oder die eigene Domain zugreift und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste oder Dienstleistungen insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Dienstleistungen unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

3. Bei Ausfällen von Diensten oder Dienstleistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der CBHL liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn CBHL oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist CBHL berechtigt, den Anschluss zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

2. Bei Zahlungsverzug ist CBHL außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass CBHL eine höhere Zinsenlast nachweist.

3. Nimmt die Europäische Zentralbank Ihre Arbeit auf, so gilt anstatt der unter § 9 (2) getroffenen Regelung die Regelung: Bei Zahlungsverzug ist CBHL außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über der Tender-Rate der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass CBHL eine höhere Zinsenlast nachweist.

4. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht in Verzug, so kann CBHL das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen

5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt CBHL vorbehalten.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma CBHL unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. l des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass CBHL seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

3. Soweit sich CBHL Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste oder Dienstleistungen bedient, ist CBHL berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
4. CBHL steht dafür ein, dass alle Personen, die von CBHL mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten vermöge der CBHL-Dienste oder Dienstleistungen nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden allgemeine Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.

§11 Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber CBHL wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. CBHL haftet nicht für die über ihre Dienste oder Dienstleistungen übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen der Deutschen TELEKOM oder sonstigen Telekommunikationsanbietern eingetreten, gelten die im Verhältnis von TELEKOM oder sonstigen Telekommunikations-anbietern und CBHL anwendbaren Bestimmungen für die Haftung CBHL gegenüber ihren Kunden entsprechend.

4. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist bei Schäden die – durch die Inanspruchnahme von CBHL -Diensten oder Dienstleistungen – durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Pro-gramme und Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens CBHL oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch CBHL nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf die Auftragshöhe beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung, bzw. Konnektierung des Namens und die Einrichtung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl seines Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit CBHL von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domain-Namen geltend machen, behalten wir uns vor, die Domain bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

§12 Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die CBHL und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der CBHL – Dienste oder Dienstleistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 13 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten oder Softwarelieferungen oder Seminaren oder Internetprojekten

1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von CBHL auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung oder dem Angebot von CBHL.

3. Wird die Entwicklung von Software oder das Erstellen von Internetseiten geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch die CBHL durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Das Nutzungsrecht an einer von CBHL entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.

5. Wird von Abs.4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original Copyright Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, CBHL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von CBHL keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und CBHL auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von CBHL eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat CBHL das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:

a. Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,

b. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,

c. den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,

d. den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von CBHL gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

9. Die Vereinbarungen (1) bis (8) gelten, soweit anwendbar auch für das Konzipieren, Gestalten oder Programmieren von Internetseiten oder kompletter Internetauftritte.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübeck, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz von CBHL

§ 14 Suchmaschinen-Optimierung (SEO)

1. Vertragsgegenstand bei SEO-Dienstleistungen
Die Firma CBHL erbringt auf explizit so bezeichneten Auftrag Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinen-Optimierung (Search-Engine-Optimizing), nachfolgend kurz SEO genannt, mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden unter den Top 10 – Ergebnisse der wichtigsten Suchdienste (Google, Yahoo, MSN) zu platzieren und den Kunden so qualifizierte Besucher auf seine Webseiten zu leiten. Die Einzelheiten der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus 3. Leistungsbeschreibung.

2. Mitarbeiter und / oder Beauftragte von CBHL, mit Ausnahme der Geschäftsführung, können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen oder Rankings und/oder Platzierungen abgeben.
3. Leistungsbeschreibung CBHL Suchmaschinenoptimierung:
a. CBHL optimiert die Homepage (Haupt-URL) und weitere bei Beauftragung explizit inkludierte und vereinbarte Webseiten des Auftraggebers und erstellt Informationsseiten im Hinblick auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen.

b. CBHL meldet die optimierten und erstellten Seiten manuell in ausge-wählten kostenlosen Suchdiensten an. Wird darüber hinaus auch die Anmel-dung in kostenpflichtigen Suchdiensten vereinbart verfährt CBHL ebenso und setzt den Kunden über die getätigten kostenpflichtigen Einträge in Kennt-nis und reicht die Kosten an den Kunden weiter. Darüber hinaus meldet CBHL die Seiten in weiteren Verzeichnissen manuell und maschinell an.

c. Die Zusammensetzung der abrechnungsrelevanten Suchdienste kann sich nach den Marktgegebenheiten ändern. Sie kann sich insbesondere dadurch ändern, dass andere, besser im Markt positionierte Suchdienste angeboten werden, durch die weniger relevante Suchdienste ersetzt werden. Die mit dem Kunden vereinbarte Anzahl an Suchdiensten, für die die Optimierung vorgenommen wird, bleibt davon unberührt.

d. CBHL kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. CBHL wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.

e. Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Begriffe.

f. Zur Erhöhung der sogenannten „Link popularity“ und „Link relevancy“ werden in offener dezenter als auch versteckter Form Links angebracht um die Vernetzung zu erhöhen.

g. An geeigneter Stelle wird ein Link auf die Seiten von CBHL und Partnern, die zur Verbesserung der Positionierung beitragen können angebracht.

4. Gewährleistung und Garantie

a. CBHL übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

b. CBHL meldet im Rahmen der Leistungserstellung Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten kostenpflichtig an. Die Suchdienste garantieren nicht, dass die angemeldeten Webseiten auch in der angestrebten Form aufgenommen werden. Dies gilt entsprechend auch für CBHL.
c. CBHL gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

d. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von CBHL liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

e. CBHL kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internetseiten, durch wiederholte Überprüfung der Ergebnisse, durch Optimierung der CBHL-Seiten oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.

f. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadenersatzansprüche gilt Absatz (10). Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

g. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber CBHL gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen von CBHL beruhen.

5. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

a. CBHL stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.

b. Meldet CBHL die Domains im eigenen Namen und auf eigene Kosten an, erhält der Kunde keine automatischen Nutzungsrechte an der Domain.

c. Meldet CBHL für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde CBHL hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

6. Rechnungsstellung bei SEO

a. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
b. Die Rechnungsstellung von kostenpflichtigen Suchdienst-Einträgen erfolgt nach Abschluss der Einträge. CBHL behält sich vor, von Privatpersonen und Personengesellschaften die Gebühren für die Anmeldungen im Voraus zu verlangen.

c. Die Rechnungsstellung der Optimierung erfolgt vierteljärlich im Voraus. Die erste Rechnung wird bei Auftragseingang fällig.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

a. Die Dienstleistung SEO wird auf mindestens 3 Monate abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

b. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch CBHL liegen unter anderem vor, wenn:

i. der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet

ii. Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird

iii. der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen we- sentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

c. Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

8. Verantwortlichkeit, Freistellung

a. CBHL prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

b. CBHL behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien verstoßen. CBHL führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten / enthaltenen Inhalte durch.
c. Der Auftraggeber stellt CBHL hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

d. CBHL ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn CBHL von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

9. Mitwirkung

a. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit CBHL die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von CBHL unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt CBHL auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von CBHL vorliegen, kann CBHL den Aufwand in Rechnung stellen.

c. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist CBHL von der Leistungspflicht befreit. Leistet CBHL dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

d. Sollte CBHL von Seiten des Auftraggebers kein FTP-Zugriff gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

e. CBHL ist berechtigt, nach Auftragseingang durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von CBHL, so wie in Pressemitteilungen nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

10. Haftung

a. CBHL haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.

b. CBHL leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
i. Bei Vorsatz in voller Höhe.

ii. Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.

iii. In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar in allen Fällen auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt:

1. bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme
2. bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.

c. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn CBHL die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von CBHL nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

d. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

e. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet CBHL nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11. Geheimhaltung

a. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von CBHL oder im Auftrag von CBHL handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz von CBHL.
2. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.